Rechtsprechung
BVerwG, 05.02.1986 - 2 WDB 9.85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,11745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.06.1971 - I WDB 3.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1986 - 2 WDB 9.85
Die Anhörung des Vertrauensmannes gehört grundsätzlich nicht in den Bereich der Ermittlungen zur Sache (BVerwGE 43, 250 f.) Nur wenn die Äußerungen des Vertrauensmannes belastende Angaben zum Tathergang enthalten oder sonstige Auswirkungen der Tat wiedergeben, die zum Nachteil des Soldaten verwertet werden können, muß dieser Gelegenheit haben, sich dazu zu erklären und zu rechtfertigen.
- BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86
Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef - …
Eine Änderung des Sachverhalts der Disziplinarverfügung (§ 33 Abs. 3 Satz 2 WDO) wäre zwar nach deren Aushändigung unzulässig, wenn darin ein anderer Geschehensablauf und andere Pflichtverletzungen dem Soldaten vorgeworfen würden (BVerwG Beschlüsse vom 5. Februar 1986 - 2 WDB 9/85 - und vom 18. Februar 1986 - 2 WDB 5/85 - vgl. Dau, WDO § 38 RdNrn. 28 f.).